Mutterschutz: Das sind deine Rechte

Endlich ist es soweit: Der letzte Tag in der Arbeit ist gekommen, ab morgen beginnt der Mutterschutz! Jetzt kannst du einen Gang herunterschalten, denn die letzten Wochen vor der Geburt werden ganz schön anstrengend und du solltest sie zum Ausruhen nutzen. Dafür ist der Mutterschutz schließlich da: um Schwangere bei der Arbeit und junge Mütter nach der Entbindung vor gesundheitlicher Überforderung zu schützen. Für Vollzeitangestellte gilt das genauso wie für Teilzeit- und Heimarbeiterinnen, Minijobberinnen und Azubis.

Als berufstätige Bald-Mami wirst du schon einiges über den Mutterschutz wissen. Zum Beispiel, dass du Kündigungsschutz hast und sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach nicht mehr arbeiten brauchst. Es gibt aber noch mehr Regeln, die für dich wichtig sind.

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Wann beginnt dein Mutterschutz?

Du kannst ganz einfach deinen Mutterschutz berechnen – mit unserem Mutterschutz-Rechner. Einfach Daten eingeben und nachsehen.

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Das neue Mutterschutzgesetz

Einige Rechte für den Mutterschutz sind neu, denn das über 60 Jahre alte Gesetz wird schrittweise an die moderne Arbeitswelt angepasst: Am 30. März 2017 hat der Bundestag die Neuregelung des Mutterschutzrechts beschlossen. Sie soll Frauen bestmöglichen Schutz bieten, ohne sie durch starre Vorschriften in ihrer beruflichen Freiheit allzu sehr einzuengen.

Die wichtigsten Neueregelungen im Mutterschutzgesetz

Die meisten Neuregelungen darin wurden zum 1. Januar 2018 in Kraft treten, aber zwei wichtige Neuerungen gelten schon jetzt:

  • Die Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung wird von acht auf zwölf Wochen verlängert.
  • Es wird ein viermonatiger Kündigungsschutz für Frauen eingeführt, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden.

Damit nimmt das neue Mutterschaftsgesetz nun auch auf die psychische Belastung der Mütter Rücksicht.

Flexiblere Regeln im Mutterschutz

Erstmals gilt der Mutterschutz auch für Schülerinnen, Praktikantinnen und Studentinnen. Sie können aber selbst entscheiden, ob sie zum Beispiel eine wichtige Prüfung (vor und nach der Geburt) mitschreiben möchten, wenn sie fit und gesund sind.

Einige der bisherigen Vorschriften können ebenfalls flexibler gehandhabt werden, wie zum Beispiel das strikte Beschäftigungsverbot in den sechs Wochen vor dem Entbindungstermin: Frauen dürfen weiter arbeiten gehen, wenn es ihnen gut geht und sie das ausdrücklich wollen. Ebenso wurden die Regeln für Nachtarbeit und Sonntagsarbeit gelockert: Als Schwangere kannst du seit dem 1.1. 2018 auch in der Zeit von 20 bis 22 Uhr am Arbeitsplatz sein, wenn das dein freiwilliger Wunsch ist und du kannst auch sonntags arbeiten, wenn dies in deiner Branche üblich ist (wie etwa in der Altenpflege oder im Krankenhaus). Voraussetzung dafür ist allerdings eine behördliche Genehmigung, die du und dein Arbeitgeber beantragen müssen.

Diese Rechte im Mutterschutz gelten weiterhin

Wie bisher gilt, dass Arbeitgeber Frauen bis acht Wochen nach der Geburt keinesfalls beschäftigen dürfen. Davon gibt es keine Ausnahme. Bei Frühgeburten oder Zwillingen verlängert sich die Zeit nach der Geburt auf zwölf Wochen. Achtung: Du hast für diese Zeit auch Urlaubsanspruch!

Während der Schwangerschaft und der Stillzeit gelten weiterhin besondere Mutterschutzvorschriften am Arbeitsplatz: Gefährliche Arbeiten, Nachtschichten oder auch Akkord- und Fließbandarbeit sind verboten. Schwangere und junge Mütter sollen nicht schwerer tragen als fünf Kilo und nicht länger stehen als vier Stunden.

Damit du durch die Schwangerschaft finanziell keine Nachteile hast, wird während des Mutterschutzes Mutterschutzgeld gezahlt. 

Kündigungsschutz innerhalb des Mutterschutzes

Du musst auch nicht um deine Stelle fürchten. Dank Mutterschutz darf dir während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Geburt nicht gekündigt werden. Wenn der Arbeitgeber dir kündigt, weil er nichts von der Schwangerschaft wusste, kannst du ihm diese noch nachträglich innerhalb von 14 Tagen mitteilen. Dann ist die Kündigung unwirksam.

Dieser Kündigungsschutz gilt auch für Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten haben.

In besonderen Fällen gibt es Ausnahmen vom Kündigungsschutz, zum Beispiel bei einem befristeten Arbeitsvertrag oder wenn der Betrieb stillgelegt wird.

Pflichten im Mutterschutz

Aber auch du als werdende Mutter hast Pflichten: So sollst du dem Arbeitgeber deine Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin mitteilen, sobald du darüber Bescheid weißt. Der Arbeitgeber kann auch die Bescheinigung eines Arztes verlangen.